Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 W 62/08

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg – Rechtspfleger - vom 1. Juli 2008 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Beschwerdewert:: 22.308,60 EUR


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