Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-2 Ss 215/09-148/09 I

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 7. Mai 2009 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit dieser Angeklagte sowie die Mitangeklagten und verurteilt worden sind.

Im Umfang der Aufhebung wird das Verfahren eingestellt; insoweit werden die Kosten des Verfahrens und die den Angeklagten , und entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt.


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