Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-12 U 87/13

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Mai 2013 verkündete Urteil des

Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-

wiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das mit der Berufung angegriffene Urteil sind ohne Sicherheits-

leistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages

abzuwenden, sofern nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu

vollstreckenden Betrages geleistet hat.


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