Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 100/14

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.04.2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.


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