Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 W 78/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 2. April 2014 abgeändert.

Der Beklagten wird für das Verfahren in erster Instanz rückwirkend ab dem 20. Dezember 2013 Prozesskostenhilfe auch für die Widerklage bewilligt. Zugleich wird ihr Rechtsanwalt S. zur vorläufigen unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz rückwirkend ab dem 20. Dezember 2013 beigeordnet.


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