Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-9 U 175/13

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23.08.2013 unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zug um Zug gegen Übertragung von 10 Hypothekenanleihen der B… GmbH, WKN…, 9.066,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 775,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.08.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die durch die Anrufung des Landgerichts Berlin entstandenen Mehrkosten. Die übrigen Kosten beider Rechtszüge tragen der Kläger zu 22 % und die Beklagte zu 78 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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