Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-14 U 198/14

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. November 2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (8 O 302/13) wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Wert: bis 125.000,00 €.


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