Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 62/15

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Februar 2015 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zu 1. und 2. vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.Die Revision wird nicht zugelassen.


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