Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-7 U 1/15

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 20.11.2014 verkündete Urteil der10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach zum Aktenzeichen10 O 81/13 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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