Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 W 47/17

Tenor

  • I. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach vom 28.06.2017 wird zurückgewiesen.

  • II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des  Beschwerdeverfahrens.

  • III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

  • IV. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt EUR 1.032,50.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen