Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I - 2 W 8/18

Tenor

I.Auf die sofortige Beschwerde der Streithelferin der Beklagten wird derBeschluss der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 15.02.2018 in der Fassung des Beschlusses desselben Gerichts vom 19.03.2018 aufgehoben, soweit das Landgericht mit diesem den Akteneinsichtsantrag der Streithelferin der Beklagten teilweise zurückgewiesen hat.

II.Die Sache wird im Umfang der Aufhebung an das Landgericht zurückverwiesen, welches unter Beachtung der Ausführungen in diesem Beschluss erneut über den weitergehenden Akteneinsichtsantrag der Streithelferin zu entscheiden hat.

III.

Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

IV.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

V.Der Beschwerdewert wird auf 400.000,00 EUR festgesetzt.


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