Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 1 U 170/16

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 09. September 2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Kleve (3 O 24/16) unter (äußerst geringfügiger) Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.307,06 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Oktober 2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 297,62 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Mai 2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 87 %. Die Kosten des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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