Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 5 WF 52/22

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts– Familiengericht – Mönchengladbach-Rheydt (18 F 52/21) vom 4. August 2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Ablehnungsgesuch des Vaters gegen den Richter am Amtsgericht D. wird für begründet erklärt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


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