Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 12 U 37/23

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.06.2023 (13 O 446/21) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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