Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 7 U 51/24

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.02.2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg, Az.: 3 O 138/23, abgeändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Bestand des realen und fiktiven Nachlasses des Erblassers A. zu erteilen durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zum Stichtag des Todes des Erblassers am 06.02.2021 bei dessen Aufnahme die Klägerin hinzuziehen ist.

Hinsichtlich der weiteren Stufen (Anträge zu 2., 3. und 4 der Klageschrift vom 12.05.2023) wird unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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