Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Oberlandesgericht Hamm - 26 U 63/87

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 5. Februar 1987 verkündete Urteil der Zivilkammer III des Landgerichts Detmold teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,-- DM und 5 % Zinsen ab 24. Oktober 1984 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden 93 % dem Kläger und 7 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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