Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 25 U 108/02

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 9. Juli 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Duisburg - 13 O 114/09
18. Februar 2010
13 O 114/09 18. Februar 2010

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