Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 5 U 183/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15. September 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.

Die Klage wird bezüglich des Klageantrags zu 1.2 abgewiesen.

Hinsichtlich des Klageantrags zu 1.3 ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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