Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 8 U 5/06

Tenor

Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 29.11.2005 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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