Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 220/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.09.2005 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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