Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 18 U 146/05

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Juli 2005 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Klägerin in Höhe bis zu 13.000,- €, die Revision wird nicht zugelassen.


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