Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 588/07

Tenor

Der Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs und die Gegenvorstellungen der Nebenklägerin werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens betreffend die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör trägt die Nebenklägerin.


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