Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss 562/08

Tenor

1) Die Revision des Angeklagten wird verworfen.

2) Das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 11. Oktober 2007 wird im Schuldspruch dahingehend ergänzt, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt ist.

3) Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte.


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