Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 SsOWi 416/09

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen auf-gehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.


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