Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-3 U 275/07

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 05.11.2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger in ungeteilter Erbengemeinschaft 80.014,74 € nebst 4 % Zinsen seit dem 19.02.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 62 % und die Be-klagte zu 38 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien wird gestattet, die jeweilige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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