Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - II-12 WF 288/10

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Amts-gerichts Castrop-Rauxel vom 22. September 2010 hinsichtlich der Kostenentscheidung abgeändert.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 2.000,- € festgesetzt.


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