Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-20 U 64/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21.01.2011 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts Essen ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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