Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 65/13

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Februar 2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 754,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.11.2012 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¼ und die Beklagte ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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