Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 136/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) hat der Beteiligten zu 1) die ihr in der Beschwerdeinstanz entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Geschäftswert wird auf 10.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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