Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 92/14

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Beteiligten zu 1) vom 28.11.2013 auf Erteilung eines Erbscheins, der ihn als  Alleinerben ausweist, erforderlich sind, werden für festgestellt erachtet.

Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten für die Beschwerdeinstanz findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 15.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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