Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 127/14

Tenor

Der Beteiligten zu 1) wird Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Anmeldung ihrer Rechte im Aufgebotsverfahren bewilligt. Der angefochtene Ausschließungsbeschluss wird aufgehoben, soweit die Grundschuldbriefe zu den Grundschulden der ldf. Nrn.. 23 und 24 betroffen sind. In demselben Umfang wird der Antrag der Beteiligten zu 2) zurückgewiesen.

Die öffentliche Zustellung dieses Beschlusses wird angeordnet.

Die Beteiligte zu 2) hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1) zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 102.258,38 €            festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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