Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 19 U 40/14

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Februar 2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist, ebenso wie das vorgenannte Urteil des Landgerichts, vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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