Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 2 U 7/15

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.07.2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.445,00 Euro (brutto) Zug um Zug gegen Rückgabe der Werkzeugfräsmaschine Fabrikat C, Modell ####, Maschinen-Nr. ######, zu zahlen und die Klägerin von einer vorgerichtlichen Gebührenforderung ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 961,28 Euro freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen