Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 RVs 70/16

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Detmold zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 RVs 85/16
8. November 2016
3 RVs 85/16 8. November 2016

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