Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 136 /17

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die noch unbekannten Erben des Erblassers.

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 110.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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