Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ws 408/16

Tenor

1.

a) Der Beschluss des Landgerichts Münster vom 10.11.2016 wird aufgehoben.

b) Die weitere Vollstreckung der mit Urteil des Landgerichts Münster vom 11.12.2006 angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird zur Bewährung ausgesetzt.

2.

a) Mit der Entlassung des Untergebrachten aus dem Maßregelvollzug tritt Führungsaufsicht ein.

b) Die Dauer der Bewährungszeit und der Führungsaufsicht wird auf fünf Jahre festgesetzt.

c) Der Untergebrachte wird der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt, der von der zuständigen Strafvollstreckungskammer noch namentlich benannt werden wird.

d) Der Untergebrachte nimmt bis auf Weiteres seinen Aufenthalt in der Einrichtung LWL-Wohnverbund N, Wohngruppe „L-str.## a/b, G-Str., N“.

e) Der Untergebrachte darf bis auf Weiteres das Gelände der Einrichtung LWL-Wohnverbund Münster, Wohngruppe „L-str.## a/b, G-Str., N“, ohne Begleitung eines Mitarbeiters dieser Einrichtung oder einer von dieser zugelassenen Person nicht ohne Erlaubnis der Führungsaufsichtsstelle verlassen.

f) Der Untergebrachte hat jeden Wechsel der Wohnung unverzüglich der Führungsaufsichtsstelle zu melden.

g) Der Untergebrachte darf keine alkoholischen Getränke oder andere berauschenden Mittel zu sich nehmen und muss sich auf Anordnung des Bewährungshelfers in unregelmäßigen Abständen, jedoch nicht mehr als zwölfmal pro Kalenderjahr, einer Alkohol- oder Betäubungsmittelkontrolle unterziehen, die nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist.

3.

Die Belehrung über die Bedeutung und das Wesen der Bewährung und der Führungsaufsicht wird der Maßregelvollzugseinrichtung übertragen.

4.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Untergebrachten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.

5.

Die durch die Weisungen zu Ziff. 2 d), e) und g) entstehenden Kosten trägt die Landeskasse, soweit der Untergebrachte sie nicht aufbringen kann.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 201/24
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