Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 367/17

Tenor

Dem Betroffenen wird ohne Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gewährt.

Der Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 23.06.2017 wird aufgehoben.

Der Antrag des Betroffenen vom 07.01.2017 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Wuppertals vom 31.10.2016 wird für gegenstandslos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde einschließlich der hierdurch dem Verurteilten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt. Hinsichtlich des Antrags vom 07.01.2017 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat der Betroffene die durch die Anrufung des sachlich unzuständigen Verwaltungsgerichts Düsseldorf entstandenen Mehrkosten zu tragen.


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