Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 RVs 6/20

Tenor

1. Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Arnsberg zurückverwiesen.


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