Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - Ws 85 und 104/21

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1) vom 08.02.2021 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Detmold vom 27.01.2021 und auf den als sofortige Beschwerde gegen den teilweise der vorgenannten sofortigen Beschwerde abhelfenden Beschluss des Landgerichts Detmold vom 30.03.2021 auszulegenden Schriftsatz der Beschwerdeführerin zu 2) hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 10.06.2021 durch

nach Anhörung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm und des Beschwerdeführers zu 1) beschlossen:

Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 2) wird der Beschluss der 3. Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Detmold vom 30.03.2021 aufgehoben. Kosten für dieses Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers zu 1) wird auf dessen Kosten als unbegründet verworfen.


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