Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 111/22

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.07.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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