Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 69/22

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 05.04.2022 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Es wird festgestellt, dass die Erhöhungen der Monatsbeiträge in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Kranken-/ und Pflegeversicherung mit der Versicherungsnummer N01 im Tarif NK1

zum 01.01.2012 in Höhe von 26,19 €,  zum 01.01.2013 in Höhe von 28,17 €,  zum 01.01.2015 in Höhe von 2,33 €,  zum 01.01.2016 in Höhe von 28,15 € und  zum 01.01.2017 in Höhe von 27,24 €

jeweils bis zum 31.12.2018 unwirksam waren und der Kläger nicht zur Zahlung des jeweiligen Erhöhungsbetrages verpflichtet war.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.344,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2021 zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

5.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 86 % und die Beklagte zu 14 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 71 % und die Beklagte zu 29 %.

6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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