Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 24/24

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerinnen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 100.000,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8
9 10 11
12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen