Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 5 UF 100/24

Tenor

Der Senat beabsichtigt, ohne erneute mündliche Verhandlung zu entscheiden, § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG. Die Beschwerde dürfte nach derzeitigem Sach- und Streitstand zurückzuweisen sein.

Der Antragsteller sollte eine Rücknahme seines Rechtsmittels in Erwägung ziehen und seine Entscheidung binnen zwei Wochen mitteilen.


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