Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 102/24

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bünde wird abgeändert. Das Nachlassgericht wird angewiesen, den von der Antragstellerin beantragten Erbschein zu erteilen.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1).

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Beschwerdewert wird auf 170.000,00 € festgesetzt.


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