Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 10 W 31/25

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Warburg vom 08.10.2024 wird abgeändert und der Antrag des Antragstellers auf Erteilung eines Hoffolgezeugnisses wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtsgebühren für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen. Die Erstattung außergerichtlicher Kosten in beiden Instanzen wird nicht angeordnet.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.


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