Hinweisbeschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 U 125/24

Tenor

  1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 04.03.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.

  1. Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen nach Zu­gang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen oder mitzu­teilen, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.


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