Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 24/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 5.1.2005 (20 O 47/04) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 S 30/08
26. November 2009
2 S 30/08 26. November 2009

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