Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 20/06

Tenor

Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluß der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 7. September 2006 - 11 T 49/06 - wird zu-rückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde einschließlich der dem Beteiligten zu 2) in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen hat die Be-teiligte zu 1) zu tragen.


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