Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 18 U 71/05

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 18.03.2005 wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 170.564,00 € nebst Zinsen in Höhe von 4% seit dem 03.01.1991 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung des Beklagten sowie die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 45% der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und 90% der Kosten des Berufungsverfahrens; im übrigen trägt die Kosten der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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