Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 26/08

Tenor

I. Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 17. Juni 2008 wird der Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 26. Mai 2008 - 3 T 114/08 - aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 8. Februar 2008 gegen den Beschluß des Rechtspflegers des Amtsgerichts (Grundbuchamts) Eschweiler vom 30. Januar 2008

an das Landgericht Aachen zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde übertragen wird.

II. Der Antrag des Beteiligten zu 2) vom 17. Juni 2008 auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der weiteren Beschwerde wird abgelehnt.


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